EWIV

Eine EWIV ist eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung. Sie ist eine Rechtsform, die auf europäischer Ebene geschaffen wurde, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen, Freiberuflern oder anderen wirtschaftlich Tätigen zu erleichtern.

Wesentliche Merkmale:

  • Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder, nicht der eigene Gewinn.
  • Sie darf keinen eigenen wirtschaftlichen Hauptzweck verfolgen (also z. B. keine eigene Produktion oder Handel), sondern unterstützt die Tätigkeiten der Mitglieder.
  • Die EWIV kann Mitglieder aus verschiedenen EU-Staaten haben und ihren Sitz in einem beliebigen EU-Land nehmen.
  • Es besteht eine persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten der EWIV.

Die Vorteile einer EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung) sind vor allem für grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der EU konzipiert. Hier sind die wichtigsten:

  • EU-weite Zusammenarbeit: Unternehmen oder Selbstständige aus verschiedenen EU-Ländern können sich rechtlich einfach zusammenschließen, um gemeinsame Projekte umzusetzen – ohne dabei ihre rechtliche Eigenständigkeit aufzugeben.
  • Flexibilität & Unterstützung: Die EWIV unterstützt die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder z. B. durch gemeinsames Marketing, Forschung, Einkauf oder Logistik – ohne selbst als Wettbewerber aufzutreten.
  • Rechtsform mit EU-Status: Die EWIV wird in allen EU-Staaten anerkannt, was die internationale Zusammenarbeit rechtlich erleichtert und vereinheitlicht.
  • Keine Körperschaftssteuerpflicht: Die EWIV selbst ist in der Regel nicht körperschaftsteuerpflichtig, da sie keinen eigenen wirtschaftlichen Zweck verfolgt – die Gewinne fließen direkt an die Mitglieder.
  • Einfache Gründung: Sie kann mit nur zwei Mitgliedern aus verschiedenen EU-Staaten gegründet werden, auch natürliche Personen sind zugelassen.

Gründungsvoraussetzungen

  • Mindestens zwei Mitglieder aus verschiedenen EU-Staaten, z. B. ein Unternehmen aus Deutschland und eines aus Bulgarien.
  • Die Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein.
  • Der Sitz der EWIV kann in Bulgarien sein, wenn dort auch eine tatsächliche Tätigkeit erfolgt.

Registrierung

  • Die EWIV muss beim Handelsregister der bulgarischen Registeragentur eingetragen werden.
  • Die Satzung muss in bulgarischer Sprache eingereicht werden.
    Es gelten zusätzliche lokale Vorschriften z. B. zur Buchhaltung und steuerlichen Erfassung.

Vorteile in Bulgarien

  • Nutzung von geringeren Lohn- und Betriebskosten in Bulgarien bei gemeinsamen Projekten.
  • Möglichkeit, über eine EWIV mit Sitz in Bulgarien Fördermittel aus EU-Strukturfonds gezielt abzurufen.
  • Zugang zu einem interessanten Wirtschaftsstandort mit guten Verbindungen nach Südosteuropa.

Besonderheiten

  • Mitglieder haften persönlich und unbegrenzt – eine Haftungsbegrenzung ist nicht vorgesehen.
  • Die EWIV kann z. B. als gemeinsames Projektbüro, Exportgemeinschaft oder Forschungskooperation genutzt werden.

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